Visum für die Geschäftsreise

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Visum für die Geschäftsreise

Solange Sie Ihre Geschäftsreisen auf die EU beschränken, haben Sie natürlich keine Probleme. Innerhalb Europas können Sie so viel reisen, wie Sie nur wünschen. Geschäftsreisen bilden da gewiss keine Ausnahme. Doch endet die Geschäftswelt längst nicht an Europas Grenzen. Reisen Sie nach Übersee, nach Russland oder nach Fernost, kommen Sie ohne ein Visum nicht weit. Dasselbe gilt, wenn nicht Sie ins Ausland reisen, sondern ein Kunde Sie besuchen kommt. Welche Bestimmungen Sie vor Ihrer Geschäftsreise beachten müssen, erklären wir in diesem Beitrag.


Das Visum beantragen

Sollen Sie für Ihren Arbeitgeber auf eine Geschäftsreise gehen, kann er zwar die Reise für Sie planen, für das Visum sind Sie jedoch selbst verantwortlich. Hierzu brauchen Sie sich nur an das Konsulat des Landes wenden, welches Sie geschäftlich aufsuchen. Die Landesvertretung des Staates ist für die Erteilung der Visa zuständig. Damit alles schnell vonstattengeht, sollten Sie sich vor der Beantragung über die erforderlichen Unterlagen informieren. Jedes Konsulat besitzt eine Webseite, auf der Sie die notwendigen Unterlagen einsehen können. Gleichfalls stellen Ihnen die Auslandsvertretungen einen praktischen Service zur Verfügung. Denn mittlerweile erhalten Sie das Antragsformular häufig schon als Downloaddatei. Sie brauchen es also nicht mehr schriftlich anfordern und auf die Zusendung warten. Wie Sie online ein Visum beantragen, können Sie in diesem Video am Beispiel Indien sehen:

Ob Ihnen ein Businessvisum gewährt wird, hängt aber auch von der Art Ihres Aufenthalts und den Bestimmungen des jeweiligen Landes ab. Führt Sie Ihre Reise beispielsweise nach Indien, erhalten Sie nur ein Business-Visum, wenn Sie eine dieser Bedingungen erfüllen:

  • Besuch von indischen Geschäftspartnern,
  • Kontaktaufnahme zu Unternehmen,
  • Markteinschätzung vor Ort,
  • Verkauf/Kauf von Waren,
  • Messeaufenthalte.

Sind Sie im Auftrag Ihres Vorgesetzten unterwegs, muss er die Unterlagen bereitstellen, aus denen der Grund der Businessreise hervorgeht. Sind Sie selbstständig, liegt die Begründung Ihres Visawunsches in Ihrem Verantwortungsgebiet.

Anders sieht es aus, wenn Sie während der Geschäftsreise keine Kundenkontakte knüpfen, sondern direkt in Indien arbeiten. In diesem Fall brauchen Sie, zumindest für Indien, kein Business-Visum. Stattdessen müssen Sie das sogenannte Employment Visum beantragen. Dieses ermächtigt Sie, Projekt-, Wartungs- und Installationsarbeiten durchzuführen. Sie müssen in der Regel keinen Arbeitsvertrag mit einem Unternehmen im Reiseland vorweisen. Allerdings entfällt die Vorlage des Arbeitsvertrags nur, wenn Sie

  • höchstens sechs Monate vor Ort bleiben,
  • als Experte gelten,
  • auf Einladung reisen,
  • von Ihrem Arbeitgeber geschickt werden.

Einladung zu einer Geschäftsreise

Außerhalb des Schengenraums konnten Sie einen interessanten Geschäftspartner ausmachen, dem Sie nun Ihre eigene Firma zeigen möchten? In diesem Fall liegt es nahe, dass Sie Ihren Geschäftspartner zu sich einladen. Dies geht jedoch nur, wenn er ein Visum beantragt. Wie auch Sie sich vor einer Geschäftsreise an das jeweilige Konsulat wenden müssen, muss Ihr Geschäftspartner ein Visum bei der deutschen Botschaft beantragen und Unterlagen vorlegen. Aus den Unterlagen geht beispielsweise hervor, dass der Deutschlandaufenthalt einer finanziellen Absicherung unterliegt, dass Ihr Geschäftspartner während des Aufenthalts krankenversichert ist und weshalb er in die Bundesrepublik einreist.

Alternativ können Sie Ihren Kunden nicht nur einladen, sondern die Kosten der Reise übernehmen. Nun brauchen Sie die Kostenübernahme nur schriftlich zu erklären und Ihrem Partner zusenden.


Niemals auf ein Touristenvisum vertrauen

Ein Touristenvisum ist schnell und einfach beschafft. Vielleicht besitzen Sie auch noch ein gültiges Visum und überlegen, mit diesem im Rahmen einer Geschäftsreise in ein Drittland einzureisen? Machen Sie es nicht. Fallstricke lauern überall. Für jede Geschäftsreise ist ein Business-Visum unabkömmlich. Überlegen Sie nur, Sie würden am Zoll kontrolliert und haben Produkte in Ihrem Gepäck. Schnell wird der Zoll hellhörig und wird begreifen, dass Sie kein üblicher Tourist sind. Im schlimmsten Fall verweigern die Behörden Ihnen schlichtweg die Einreise. Schaffen Sie es durch die Kontrolle, gelten Sie als illegaler Einwanderer.

Geraten Sie nun in eine Visa-Kontrolle und können kein gültiges Business-Visum vorlegen, droht Ihnen nicht nur die Ausweisung. Geldstrafen, Gefängnisaufenthalte und Einreiseverbote gehören zu den typischen Folgen. Selbst Ihr Vorgesetzter kann durch ein fehlendes Business-Visum in Schwierigkeiten geraten. Denn nicht selten verhängen die Länder ein Einreiseverbot für Unternehmen, was mitunter zur Nichtigkeit von bestehenden Verträgen führt.

Unser Tipp für Vielreisende

Reisen Sie öfters geschäftlich ins Ausland, könnte sich ein zweiter Pass für Sie lohnen. Der Grund: Einige Länder verweigern die Einreise, wenn Ihr Pass einen Visa-Stempel des »falschen« Landes aufweist. Nach einem Aufenthalt im Irak ist es beispielsweise nicht mehr ohne weiteres möglich, nach Israel zu reisen.


Checkliste für das Business-Visum

Verreisen Sie häufiger geschäftlich, ist die Visa-Beschaffung für Sie natürlich keine Schwierigkeit. Gehen Sie jedoch zum ersten Mal auf Geschäftsreise, können Sie sich an diese Checkliste halten:

  • Business-Visum für Kundenbesuche, Employment-Visum für Projektarbeiten,
  • Wartezeiten beachten – die Wartezeit beträgt teilweise vier Wochen,
  • Bestimmungen zur Visa-Vergabe recherchieren,
  • Unterliegt das Visum Gebietsbindungen?
  • Reisepass noch gültig? Notfalls rasch verlängern,
  • Erhaltenes Visum prüfen – stimmen alle Angaben?