Elternzeit für Männer

By
Elternzeit für Männer

Bei Ihnen steht Nachwuchs an? An dieser Stelle wird gewiss erst einmal ein Glückwunsch fällig. Doch wissen Sie bereits, wie Sie die Versorgung Ihres Kindes bewerkstelligen? Immer mehr Männer überlegen sich, selbst in Elternzeit zu gehen, während die Mutter weiterhin arbeitet. Wie sieht es bei Ihnen aus? Entschließen Sie sich auch dafür, die Erziehung Ihres Kindes in den ersten Monaten überwiegend zu übernehmen?


Die Gesetzeslage zur Elternzeit

Grundsätzlich steht Ihnen die Elternzeit zu. Die meisten Paare entscheiden sich, dass wahlweise die Mutter oder der Vater nach der Geburt des Kindes Zuhause bleibt. Um finanzielle Einbußen zumindest auszugleichen, erhalten Eltern nach der Geburt das sogenannte Elterngeld.
Schauen Sie mal ins folgende Video, um die Erfahrungen anderer Väter zu lernen:

An dieser Stelle tritt allerdings häufig Verwirrung auf. Denn, die Elternzeit und das Elterngeld sind nicht dasselbe – beides hängt aber unmittelbar miteinander zusammen:

  • Elternzeit: Der Gesetzgeber versteht unter der Elternzeit die Zeitspanne, während der Mütter oder Väter nach der Geburt des Kindes Zuhause bleiben oder die Arbeit deutlich minimieren. Es ist möglich, trotz Elternzeit weiterhin zu arbeiten, allerdings darf die wöchentliche Arbeitszeit 30 Stunden nicht überschreiten. Die Elternzeit darf bis zu 3 Jahre betragen. Es ist nicht notwendig, den gesamten Zeitraum an einem Stück zu nutzen, sondern ihn auf mehrere Zeiträume aufzuteilen. Allerdings endet die Gewährung der Elternzeit spätestens, wenn das Kind das achte Lebensjahr vollendet hat.
  • Elterngeld: Das Elterngeld soll die finanziellen Einbußen nach der Geburt abschwächen. Allerdings steht die Elternzeit unmittelbar in Verbindung mit dem Elterngeld. Senkt ein Elternteil die wöchentliche Arbeitszeit nicht auf maximal dreißig Arbeitsstunden ab, besteht kein Anspruch auf Elterngeld. Das Elterngeld ist auf höchstens 14 Monate beschränkt, allerdings wird es nur über diesen Zeitraum ausgezahlt, wenn der Vater zwei Monate der Gewährungszeit die Kindesbetreuung übernimmt.

Verwechseln Sie das Elterngeld nicht mit dem Mutterschutzgeld. Dieses wird direkt in den Zeitraum des Elterngeldes eingerechnet. Nach der Geburt des Kindes erhält die Mutter für acht Wochen Mutterschutzgeld – erst danach beginnt die Zahlung des Elterngeldes. Für die Berechnung bedeutet dies, dass Sie bei einer Gewährung des Elterngeldes von 12 Monaten nur zehn Monate Elterngeld erhalten (zwei Monate Mutterschutzgeld, zehn Monate Elterngeld).


Wie kommen Männer in den Genuss der Elternzeit?

Die Elternzeit müssen Sie bei Ihrem Vorgesetzten beantragen. Für die Beantragung haben Sie genau sieben Wochen Zeit. Wünschen Sie also, ab dem voraussichtlichen Geburtstermin die Elternzeit in Anspruch zu nehmen, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber sieben Wochen vor der Geburt Bescheid geben. Der Antrag erfolgt grundsätzlich schriftlich.

Beachten Sie

Während Mütter einen besonderen Kündigungsschutz genießen, müssen Sie als Mann achtgeben. Der Kündigungsschutz tritt bei Ihnen tatsächlich erst sieben Wochen vor der Geburt ein. Geben Sie Ihrem Vorgesetzten zu früh Bescheid, kann er Sie noch fristgerecht kündigen.

Es ist keine Pflicht, dass Sie die Elternzeit an einem Stück nehmen. Grundsätzlich stehen Ihnen insgesamt drei Jahre Elternzeit zur Verfügung. Ihr Arbeitsverhältnis kann die Länge jedoch zum Teil einschränken. Seit dem 01.07.2015 gilt die Regelung, dass Sie Ihre Elternzeit in drei Abschnitte aufteilen können. Allerdings endet die Zeitspanne mit dem vollendeten achten Lebensjahr Ihres Kindes.


Vorteile der Elternzeit

Die Vorteile der Elternzeit liegen natürlich klar auf der Hand. Sie haben wesentlich mehr Zeit, um sich um Ihr Kind zu kümmern. Dabei spielt es nicht einmal eine Rolle, ob Sie die Elternzeit alleine in Anspruch nehmen oder sie gemeinsam mit Ihrer Frau nutzen. Beide Elternteile können gleichzeitig in Elternzeit gehen. Vielfach spielt aber der finanzielle Rahmen mit in die Entscheidung. Immerhin genießen Mütter den Kündigungsschutz und die Sicherheit, nach der Elternzeit wieder einen gleichwertigen Arbeitsplatz beim alten Arbeitgeber zu erhalten. Bei Männern fehlt diese Zusage häufig, gerade, wenn Sie zu früh von der Geburt des Kindes erzählen.

Doch, welche Gründe sprechen dafür, dass Sie als Mann in Elternzeit gehen? Zum einen natürlich Ihr Gehalt. Verdienen Sie mehr als Ihre Frau oder weniger? Das Elterngeld beträgt mindestens 65 Prozent des letzten Einkommens, kann aber in bestimmten Fällen auf 100 Prozent aufgestockt werden. Mit der Gesetzesänderung ab 2015 ergeben sich positive Änderungen beim Bezug von Elterngeld. Das sogenannte Elterngeld Plus belohnt Eltern, die während der Elternzeit eine Teilzeitstelle annehmen. In diesem Fall verlängert sich durch das Elterngeld Plus die Auszahlungszeit. Für jeden gewöhnlichen Elternzeitmonat erhalten Eltern in Elterngeld Plus zwei Monate Elterngeld. Vergessen Sie aber nicht, dass beide Elternteile einen Anspruch auf das Elterngeld haben. Hier gilt allerdings wieder, dass die Elternzeit die Voraussetzung des Elterngeldes ist.

Elternzeit ist für Männer attraktiv:

Nehmen Sie sich die Zeit und verbringen Sie die schönsten Monate gemeinsam mit Ihrem Neugeborenen. Alles, was zwischen Ihnen und der Elternzeit steht, ist die Genehmigung Ihres Vorgesetzten. Reichen Sie pünktlich sieben Wochen vor dem vermutlichen Geburtstermin Ihren Antrag bei Ihrem Arbeitgeber ein. Oder planen Sie die Elternzeit gemeinsam mit Ihrer Frau. Wie wäre es, wenn Ihre Frau die ersten Monate übernimmt und Sie im Anschluss in die Elternzeit gehen? Gerade diese Möglichkeiten bieten Ihnen tolle Voraussetzungen. Haben Sie keine Verwandten in der Nähe, die teilweise die Kinderbetreuung übernehmen können, stellen Sie diese durch die aufgeteilte Elternzeit sicher.